02242 / 874 88 61

Partielle Sonnenfinsternis am 20.03.2015

11.03.2015

Eine Sonnenfinsternis ist ein ganz besonderes Erlebnis. Am 20.03.2015 ist in Deutschland eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Der Schutz der Augen ist dabei oberstes Gebot.

Tipps des Bundesamtes für Strahlenschutz:

Oberstes Prinzip der sicheren Sonnenbeobachtung: direkten Blick auf die Sonne mit ungeschützten Augen vermeiden

Spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete Schutzbrillen können benutzt werden (keine normalen Sonnenbrillen!!)

Darauf sollten Sie achten:

  • die Schutzbrille ist gemäß den gültigen EU-Normen als sicher für den direkten Blick in die Sonne gekennzeichnet und mit dem CE-Symbol versehen.
  • Benutzungs- und Warnhinweise sind vorhanden.
  • Die Schutzbrille ist intakt. Bei Folienbrillen darf die Folie keine Kratzer, Löcher, Risse am Übergang zwischen Filterfolie und Pappe oder sonstige Beschädigungen aufweisen. Beschädigte Brillen dürfen keinesfalls verwendet werden.
  • Eine gute Schutzbrille verfügt über extrabreite Bügel und liegt gut am Gesicht an, um den Einfall von Streustrahlung ins Auge zu reduzieren.

Hochgefährlich ist die direkte Beobachtung der Sonne durch Ferngläser, Teleskope oder Kameras.

(Den ganzen Artikel hier lesen)
Hier das Anschreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Powered by Wordpress, 2016
Impressum